KFZ Schaden Ratgeber

So gehen Sie bei Schäden am Auto vor

Nach einem Auffahrunfall ist ein silbernes Fahrzeug schwer beschäfigt© Grey_Coast_Media / EnvatoElements
Nach einem Auffahrunfall ist ein silbernes Fahrzeug schwer beschäfigt© Grey_Coast_Media / EnvatoElements

Inhaltsverzeichnis

Ob am eigenen oder anderen Fahrzeug, Kfz-Schäden sind schnell passiert.

Ein unachtsamer Moment genügt, beispielsweise beim Einparken oder durch einen Auffahrunfall. Die Kosten sind nicht zu unterschätzen und können sich selbst bei kleinen Lackkratzern schon auf hunderte Euro belaufen. Glücklicherweise kommt die KFZ-Versicherung für viele Schäden auf. Ein KFZ-Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, bei dem ein anderes Fahrzeug Schaden angenommen hat. Liegen die Reparaturkosten unter 750 Euro, wird von einem Bagatellschaden gesprochen.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie über das Thema “KFZ Schaden” und erklären Ihnen im Detail, was Sie tun können und welche Rolle die Versicherung spielt.

Ein Fahrzeug hat einen Frontalzusammenstoß mit einem Baum© monkeybusiness / EnvatoElements

Häufige KFZ Schäden

KFZ-Schäden entstehen oft durch Verkehrsunfälle wie Frontalzusammenstöße, Auffahrunfälle oder fehlerhafte Spurwechsel. Ein Frontalzusammenstoß verursacht meist schwere Schäden an Fahrzeugfront und Motor. Bei einem Auffahrunfall treten häufig Heckschäden auf, wie deformierte Stoßfänger. Auch beim Spurwechsel können Unfälle passieren, wenn Abstände falsch eingeschätzt werden, was seitliche Schäden verursacht.

Frontalzusammenstoß

Ein Frontalzusammenstoß zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsunfällen. Er entsteht meist durch falsches Überholen, Ablenkung oder glatte Straßen. Die Wucht der Kollision wirkt direkt auf die Fahrzeugfront und kann Motor, Achsen und Karosserie massiv beschädigen. Oft kommt es auch zu Personenschäden, da die Kräfte auf Fahrer und Insassen einwirken. Sicherheitsmaßnahmen wie Airbags und Gurtstraffer sind hier besonders wichtig.

Frontalzusammenstoß

Rolle der Versicherung bei einem KFZ Schaden

Die Kfz-Versicherung spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Unfallschäden. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen Personen zufügt, einschließlich Reparaturkosten und medizinischer Ausgaben. Die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) bietet zusätzlichen Schutz für das eigene Fahrzeug, z. B. bei selbstverschuldeten Unfällen oder Diebstahl.

Nach einem Unfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden schnell melden, damit die Versicherung die Regulierung übernehmen kann. Der Schadenfreiheitsrabatt kann nach einem Unfall ungünstiger eingestuft werden, was zu höheren Beiträgen führen kann. Insgesamt hilft die Kfz-Versicherung, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu mildern und eine schnelle Entschädigung zu gewährleisten.

KFZ Schaden Meldefrist bei der Versicherung

Als Unfallverursacher müssen Sie Ihren eigenen KFZ-Versicherer umgehend informieren, denn dieser ist für den Unfallschaden zuständig. Mit der Meldung des KFZ-Schadens sollten Sie nicht zu lange warten. Die Frist beträgt nach Kenntnisnahme eine Woche und diese sollte nicht überschritten werden.

Der Versicherer kann die Leistung schlimmstenfalls verweigern. Den Schaden müssen Sie auch umgehend melden, wenn Sie nicht schuld sind. Umso schneller wird auch die Kostenübernahme für anfallende Reparaturen eingeleitet. Ist das eigene Fahrzeug zu Schaden gekommen, treten die Voll- oder Teilkaskoversicherung in Kraft. Wurde ein Schaden am anderen Fahrzeug zugefügt, handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtfall. Die Schadensmeldung kann telefonisch, online auf der Webseite des Versicherungsunternehmens oder per E-Mail erfolgen.

Zwei personen sitzen am Tisch vor einem Dokument und berechnen die Versicherung© davidgyung / EnvatoElements
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Özer Kanatli von UnfallExpert24 ist Inhaber des Prüpfzeichens
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Unfallgutachter steht mit einer Frau vor einem Unfallauto© halfpoint / EnvatoElements

Nutzungsausfall nach Autounfall

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall aufgrund einer notwendigen Reparatur oder eines Totalschadens nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung in der Form von Geld.

Die Zahlung übernimmt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers. Bei einer Teilschuld bekommen Sie die Nutzungsausfallentschädigung anteilig bezahlt. Als Alternative können Sie auch einen Ersatzwagen nutzen.

KFZ Schaden auszahlen lassen

Grundsätzlich haben Sie als Geschädigte/r die Wahl, ob Sie den Unfallschaden reparieren oder sich diesen auszahlen lassen möchten. Letzteres wird gern genutzt, wenn der Haftpflichtschaden geringer oder das Fahrzeug schon älter ist. Der Schadensersatz wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Sie ist lediglich mit einem KFZ-Sachverständigengutachten möglich und im Vergleich zur Übernahme der Werkstattkosten werden gewisse Abstriche fällig.

Der Geschädigte trägt das Prognose- und Werkstattrisiko. Kommen Zweifel am Gutachten auf oder die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs sind niedriger als gedacht, werden die im Vorfeld bezifferten Reparaturkosten gekürzt.

Das bezahlt die Versicherung bei einem Unfall

Verursachen Sie einen Unfall, entschädigt Ihr KFZ-Versicherer den Unfallgegner. Dadurch sind aber auch Sie selber geschützt, denn jede Person ist für verursachte Schäden vollumfänglich haftbar. Die Kfz-Haftpflicht ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Zu den typischen Schäden, für die sie die Kosten übernimmt, gehören beispielsweise:

  • Reparatur des Fahrzeugs
  • Mietwagen
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei einem Totalschaden

Ebenso übernommen werden Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreits, Kosten für Sachschäden, für Vermögensschäden, wenn jemand beispielsweise aufgrund eines Unfalls einen finanziellen Schaden davonträgt oder Kosten, die in Verbindung mit Personenschäden stehen, beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Die Kasko versichert Schäden am eigenen Fahrzeug.

Autoschlüssel liegt auf Geldscheinen© Artem_ka / EnvatoElements
Frau steht auf der Straße am telefonieren nach einem Autounfall© RossHelen / EnvatoElements

KFZ Schaden melden

Damit Ihre KFZ-Versicherung unbegründete und unrechtmäßige Schadensforderungen ablehnen kann, ist es wichtig, dass sie alle relevanten Informationen kennt. Melden Sie einen Unfall dem Versicherer deshalb immer innerhalb einer Woche, egal, ob Sie schuld sind oder nicht. Sind Sie der Unfallverursacher oder tragen eine Teilschuld, müssen Sie Ihre Kfz-Haftpflicht ohnehin informieren.

Abschleppdienst nach Unfall – wer zahlt?

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig ist und abgeschleppt werden muss, können Sie die Kosten dafür in einigen Fällen beim Kfz-Versicherer geltend machen. Dies ist bei einem unverschuldeten Unfall ohne Mitschuld der Fall. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt hier die Abschleppkosten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt der KFZ-Versicherer diese nur, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Gutachter bei KFZ Schaden

Ein KFZ-Gutachten ist im Falle eines Haftpflichtschadens nötig, um eigene Ansprüche durchzusetzen und die des Gegners abzuwehren. Es ist immer eine gute Basis, um Unfallschäden umfassend zu dokumentieren und zu beziffern und sie nach einem Unfall vollständig auszugleichen. Eine sachverständige Person überprüft den Schaden am Auto, um anschließend ein Gutachten zu erstellen. Dadurch kommen Sie Ihrer Pflicht als Geschädigter zur Beweissicherung nach.

Die Kosten müssen erstattet werden. Beauftragen Sie den Gutachter erst nach Absprache mit Ihrem Versicherer. Sie müssen als Geschädigte/r keinen akzeptieren, der von der Versicherung des Unfallgegners ausgewählt wird. Bei einem Kaskoschaden wird die zuständige Versicherung selbst einen Fachmann auswählen.

Brauche ich immer einen Gutachter oder reicht ein Kostenvoranschlag?

Der günstigere Kostenvoranschlag ist mit dem präzisen Schadensgutachten von einem Sachverständigen nicht vergleichbar. Letzteres liefert genaue Informationen über den Schadensumfang. Der Kostenvoranschlag ist eher ein Angebot einer Werkstatt, die die Reparatur für Sie übernehmen könnte und laut Experten nur bei Bagatellschäden sinnvoll. Das Problem ist jedoch, dass Laien sie nur schwer erkennen. Selbst vermeintlich kleine Beschädigungen können Reparaturkosten von über 1.000 Euro verursachen.

Das Gutachten beschreibt die Schäden und anfallenden Reparaturkosten genau. Es benennt zudem den Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die unfallbedingte Ausfallzeit. Nutzen Sie im Zweifelsfall immer eine Expertenmeinung durch ein Gutachten, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Kosten werden nach unverschuldeten Unfällen übernommen. Je größer der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist, desto unverzichtbarer ist das Schadensgutachten. Es dient zudem als Beweismittel vor Gericht.

Mann macht ein Bild von einem beschädigten Auto nach einem Unfall© halfpoint / EnvatoElements
Bei einem Unfall wurde das Fahrzeug schwer beschädigt© MatHayward / EnvatoElements

Wirtschaftlicher Totalschaden Gutachten

Bei einem Totalschaden wird zwischen dem wirtschaftlichen und technischen Totalschaden unterschieden. Bei Letzterem ist aufgrund einer starken Beschädigung des Fahrzeugs eine Reparatur technisch unmöglich. Der Restwert beträgt 0 Euro, sodass das Fahrzeug verschrottet werden muss. Beim wirtschaftlichen Totalschaden kann das Fahrzeug noch repariert werden und fahrtüchtig sein. Die Reparaturkosten sind jedoch höher als der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug, sodass es aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist. Das defekte Fahrzeug hat noch einen Restwert und kann verkauft werden.

Abrechnen nach Gutachten?

Durch einen Verkehrsunfall entstehen oft Schäden am Fahrzeug. Ist es nicht mehr verkehrssicher oder fahrtüchtig, wird es, falls vom Unfallopfer gewünscht, auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers in der Werkstatt repariert.

Sie können sich als Geschädigte/r auch dazu entschließen, das Fahrzeug im Rahmen der Dispositionsfreiheit nicht reparieren zu lassen und stattdessen eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Dabei spricht man von einer fiktiven Abrechnung. In dem Fall ist eine Abrechnung nach Gutachten erforderlich. Der Schaden wird hierbei in Ziffern dargelegt.

KFZ Schaden reparieren lassen

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Fahrzeugschaden repariert werden sollte. Zuallererst kann ein beschädigtes Fahrzeug die Verkehrssicherheit gefährden. Eine defekte Bremse oder ein kaputtes Licht können Unfälle verursachen, die hätte vermieden werden können. Außerdem können äußere Schäden wie eine Delle oder ein Kratzer, wenn sie nicht repariert werden, dauerhaft Rost und andere strukturelle Probleme verursachen.

Der Wert eines Fahrzeugs ist ein weiterer bedeutender Faktor. Der Wiederverkaufswert eines Autos kann durch sichtbare Schäden beeinträchtigt werden, was zu einem Wertverlust führen kann. Bei Finanzierungsfahrzeugen oder Leasingfahrzeugen können dadurch zusätzliche Rückgabekosten entstehen.

Außerdem müssen viele Schäden versichert werden. Der Versicherungsschutz kann durch eine Nichtreparatur gefährdet sein, vor allem wenn künftige Schäden mit dem ursprünglichen Schaden in Zusammenhang stehen können. Die Wartung des Fahrzeugs trägt letztendlich auch zur Schönheit und zum persönlichen Wohlbefinden des Eigentümers bei. Ein Fahrzeug, das gut gepflegt ist, gewährleistet eine angenehme Fahrerfahrung und verhindert unangenehme Überraschungen im Straßenverkehr.

Kann ich den Kfz Schaden in jeder Werkstatt reparieren lassen?

Unfallgeschädigte haben das Recht, selber die Werkstatt auszuwählen, in der sie ihr Fahrzeug reparieren lassen. Durch individuelle Versicherungsverträge mit Werkstattbindung kann sie vorgeschrieben werden. Wenn Sie dies nicht wünschen, sollten Sie in Ihrem Tarif darauf achten, dass freie Werkstattwahl erlaubt ist.

Ist ein Abschleppen des Fahrzeugs nötig, muss die KFZ-Versicherung die Abschleppkosten lediglich zur nächstgelegenen Werkstatt übernehmen.

KFZ Schaden am Leasing Fahrzeug

Der Leasinggeber bleibt bei Abschluss eines Leasingvertrags grundsätzlich der Fahrzeugeigentümer und hat im Falle eines Unfalls Anspruch auf Schadenersatz. Abhängig von der Schuldfrage und den Bestimmungen des Leasingvertrags entscheidet er, wie zur Schadensregulierung am Leasingfahrzeug weiter vorgegangen wird. Bei einem fremdverschuldeten Schaden haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Den Anspruch stellt der Leasinggeber. Sind Sie als Leasingnehmer laut Vertrag für die Wiederinstandsetzung verantwortlich, machen Sie den Anspruch geltend.

Weißes Auto auf einer Hebebühne © s_kawee / Envato Elements

FAQ: Häufige Fragen zum Thema "KFZ Schaden"

Von einem KFZ-Schaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall, Vandalismus oder andere Ereignisse beschädigt wird und repariert werden muss.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist gegeben, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder die Reparatur ökonomisch nicht sinnvoll ist.

Ja, Schäden sollten der Versicherung möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, gemeldet werden.

Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt den Nutzungsausfall, wenn das Fahrzeug aufgrund von Reparaturen nicht genutzt werden kann.

Ein Gutachter wird bei größeren Schäden, bei Unklarheiten über die Schadenshöhe oder bei einem Totalschaden benötigt.

Für kleinere Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, während bei größeren Schäden ein Gutachten empfehlenswert ist.

Ja, eine Auszahlung ist möglich. Es können Abzüge für die Mehrwertsteuer anfallen, wenn diese nicht gezahlt wird. Weiteres dazu finden Sie unter Fiktive Abrechnung

Abrechnen nach Gutachten bedeutet, dass die Versicherung die Schadenssumme auf Basis des Gutachtens auszahlt, unabhängig von einer tatsächlichen Reparatur.

Ja, auch wenn man nicht schuld ist, sollte der Schaden der eigenen Versicherung gemeldet werden.

Ja, die Versicherung übernimmt normalerweise die Kosten für den Abschleppdienst.

Die Versicherung zahlt, abhängig von der Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko), für Unfall-, Diebstahl-, Brand- und andere Schäden.

Ja, grundsätzlich kann der Schaden in jeder Werkstatt repariert werden, wobei manche Versicherungen Partnerwerkstätten bevorzugen.

Bei Leasingfahrzeugen muss der Schaden umgehend dem Leasinggeber gemeldet und nach dessen Vorgaben repariert werden.

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