Unfallgutachten erstellen lassen

Ihr sachkundiges Unfallgutachten – schnell und präzise

Ein Unfallgutachter von UnfallExpert24 kniet vor einem beschädigten Auto und erstellt ein Guthaben. © Unfallexpert24
Ein Unfallgutachter von UnfallExpert24 kniet vor einem beschädigten Auto und erstellt ein Guthaben. © Unfallexpert24

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten eines Unfallgutachtens liegen üblicherweise zwischen 500 und 1500 Euro
  • Die Kosten sind vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen
  • Ein unabhängiges Unfallgutachten klärt den Unfallhergang, das Schadensausmaß inkl. Reparaturkosten und die Schuldfrage
  • Es gibt keine gesetzliche Frist für das Erstellen eines Gutachtens. Am besten ist es, das Unfallgutachten so bald wie möglich zu beauftragen. *
  • Häufig arbeiten Versicherungen mit internen Fristen. Wir klären das gerne für Sie!

Kfz-Unfallgutachten – was ist das?

Ein Unfallgutachten, auch KFZ-Schadengutachten genannt, ist ein offizielles Dokument, das nach einem Verkehrsunfall erstellt wird. Es dient dazu, genaue Aufzeichnung der Ereignisse und Schäden an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen zu liefern.

Der KFZ- Gutachter untersucht die sichtbaren und verdeckten Unfallschäden an den Fahrzeugen, um alles ordnungsgemäß festzuhalten.

Ein vollständiges Unfallgutachten gibt eine präzise, nachvollziehbare Übersicht für alle Beteiligten, oft entscheidend für Versicherungen, rechtliche Ansprüche und Schadensabwicklung.

Das Unfallgutachte beinhaltet unter anderem:

  • Unfallhergang: Beschreibung des Unfallverlaufs basierend auf den Angaben und der Beweislage.
  • Schadensdokumentation: Detaillierte Fotos und Beschreibungen der Schäden am Fahrzeug (Beweissicherung).
  • Schadenshöhe: Ermittlung der Kosten für Reparaturen und Instandsetzungen.
  • Restwert: Schätzung des Fahrzeugwertes nach dem Unfall.
  • Wiederbeschaffungswert: Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall als Grundlage für die Schadensabrechnung.
  • Reparaturdauer: Einschätzung der notwendigen Zeit für die Reparaturarbeiten.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Berechnung des finanziellen Ausfalls für den Zeitraum der Reparatur.
  • Merkantiler Minderwert: Berechnung der Wertminderung trotz durchgeführter Reparatur.
  • Technische Bewertung: Beurteilung, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist oder weitere Schäden vorliegen.
  • Unfallursachenanalyse (falls relevant): Klärung, ob Vorschäden oder technische Mängel zum Unfall beigetragen haben

Ein Unfallgutachten ist somit ein unverzichtbares Dokument für Versicherungsunternehmen, Gerichte und Unfallbeteiligte. Es dient als Beweismittel in Rechtsstreitigkeiten und hilft bei der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen.

Um jedoch eine aussagekräftige Bewertung des Schadens zu erhalten, sollte das Gutachten immer von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden.

Ein Gutachter inspiziert mit einer Frau ein Auto nach einem Unfall© halfpoint / Envato Elements

Ihr Gutachter für Unfallgutachten
in Nordrhein-Westfalen und Umkreis

Sie benötigen ein Unfallgutachten für Ihr Kraftfahrzeug?

UnfallExpert24 bietet Ihnen umfassende Expertise und schnelle Hilfe bei Unfallgutachten, Schadensbewertungen und mehr.

  • Gutachten-Vielfalt – Pkw, Lkw, Motorrad, Elektrofahrzeuge und vieles mehr, immer durch erfahrene Karosserie- und Fahrzeugbaumeister
  • Einsatzgebiete – für Sie vor Ort überall in NRW
  • Flexibel und mobil – Begutachtung direkt vor Ort
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Der Ablauf des Unfallgutachtens – UnfallExpert24 steht Ihnen zur Seite!

Mit einem neutralen Unfallgutachten direkt am Unfallort sind Sie auf der sicheren Seite! Lassen Sie sich aber ein unabhängiges Unfallgutachten noch direkt am Unfallort erstellen, sind Sie meistens auf der sicheren Seite.

Als renommierter KFZ-Sachverständiger mit Hauptsitz in Köln konnten wir schon vielen Unfallgeschädigten und -beteiligten helfen. Jetzt bieten wir unsere Leistungen auch in ganz Deutschland an.

Wir erstellen für Sie dabei das Unfallgutachten direkt vor Ort. Dafür müssen Sie einfach nur unsere Leitzentrale via WhatsApp oder E-Mail kontaktieren bzw. informieren und ein entsprechendes Gutachten beauftragen – und das völlig unabhängig von Ort und Zeit. Wir stehen Ihnen 24 Stunden am Tag in ganz Deutschland zur Verfügung. So ist der Ablauf:

Unfallgutacher bei UnfallExpert24
UnfallExpert24 ist Tüv Rheinland zertifiziert
Özer Kanatli von UnfallExpert24 ist Inhaber des Prüpfzeichens
"Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)"

Sie benötigen ein Unfallgutachten?
Wir helfen Ihnen!

  • Einfache Abwicklung von A - Z
  • Falls nötig schleppen wir das Fahrzeug ab
  • Sie erhalten ein professionelles Gutachten
  • Wir sprechen mit der Versicherung
  • Auf Wunsch kontaktieren wir einen Anwalt
  • Reparaturkosten Auszahlung ist möglich
  • Mobil bleiben dank Mietwagen Service

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Wer zahlt die Kosten des Unfallgutachtens?

Gutachterkosten sind Teil der Unfallkosten, die der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen hat (gemäß § 91 ZPO). Dem Geschädigten entstehen keine Kosten!

Warum ist das so?

  • Schadensersatzpflicht: Derjenige, der einen Unfall verursacht, ist in der Regel dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten für ein Gutachten, das zur Ermittlung des Schadensumfangs notwendig ist.
  • Gerechtigkeit: Es wäre ungerecht, wenn der Geschädigte die Kosten für ein Gutachten tragen müsste, das er nur benötigt, um seinen Schaden geltend machen zu können.

Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Gutachter beaufragt hat und der Geschädigte zusätzlich einen neutralen Gutachter engagiert. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eignenen Sachverständigen zu beauftragen, der wiederum vom Schädiger zu zahlen ist, so das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13.

Wichtig: Erstkontakt mit Sachverständigem – Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie als Geschädigter zuvor einem anderen Gutachten (gegnerische oder eigene Versicherung) zugestimmt haben, bevor Sie selbst ein Zweitgutachten beauftragen. In diesem Fall müssen Sie auch die Kosten für den Zweitgutachter auch dann tragen, wenn Sie den Prozess gewinnen (u.a. Urteil des Amtsgericht Wuppertal vom 1. Juni 2015, AZ: 32 C 8/14).

Nehmen Sie daher immer zuerst Kontakt mit einem Sachverständigen wie uns auf! Stimmen Sie keinem Gutachten zu, dass nicht neutral ist.

Schadenbeispiele aus Kfz-Gutachten

Je nach Umfang des Schadens kostet ein Unfallgutachten üblicherweise zwischen 500 und 1500 Euro.

Beispiel 1: Audi FX 86 – Frontschaden

Der Audi FX 86 weist durch einen Unfall an der Fahrzeugfront einen erheblichen Schaden an der Motorhaube auf. Die Motorhaube ist stark aufgestaucht, wodurch sowohl die Karosseriestruktur als auch die Scharniere und Verschlussmechanismen beeinträchtigt sind. Zusätzlich kam es zu Schäden am vorderen Stoßfänger und den Scheinwerfern, die ebenfalls erneuert werden müssen. Der Hauptschaden betrifft die Motorhaube selbst, die in diesem Fall vollständig ausgetauscht werden muss. Zusammengefasst ergab sich folgender Schadenumfang sowie eine merkantile Wertminderung:

Reparaturkosten6.389,50€
Wertminderung (merkantiler Minderwert)1.200€
Gutachterkosten ca.1.000€
Auto steht nach Frontalunfall beschädigt am Straßenrand© Rawpixel / EnvatoElements

Beispiel 2: Fiat 500 – Seitenschaden

An dem Fahrzeug entstand durch einen Unfall auf der Fahrerseite ein erheblicher Seitenschaden. Die linke Tür weist einen tiefen Lackschaden sowie eine deutliche Verformung der Karosserie auf. Der Schaden beeinträchtigt die Optik und Funktion der Tür, was zu einem Austausch oder einer aufwendigen Instandsetzung führt. Zusätzlich sind Kratzer und Dellen entlang des unteren Türbereichs sichtbar, die das Fahrzeugbild weiter beeinträchtigen. Zusammengefasst ergab sich folgender Schadenumfang sowie eine merkantile Wertminderung:

Reparaturkosten2.245,60€
Wertminderung (merkantiler Minderwert)700€
Gutachterkosten ca.680€
© varyapigu / EnvatoElements

Verhaltensregeln nach einem Unfall

Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.

Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.

1

Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern - Folgeunfälle vorbeugen

  • Warnblinker einschalten
  • Warndreieck in 50 bis 100 Metern Abstand aufstellen
  • Warnweste anziehen (v.A. bei viel befahrener Straße und schlechter Sicht)
2

Rettungskräfte (bei Verletzten) & Polizei rufen

  • Immer häufiger kümmert sich die Polizei nur noch bei Personenschäden. Handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, solle das untereinander geklärt werden.
3

Erste Hilfe leisten

Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.

4

Unfall dokumentieren

  • Kennzeichen des Unfallverursachers
  • Personalien
  • Unfallort & -datum
  • ggf. Bekennervideo (Geständnis des Verursachers auf Video)
5

KZF-Gutachter rufen

  • Gute Nachricht: Sind Sie Geschädigter, ist das Gutachten für Sie kostenlos! Ehrenwort!
  • 100% unabhängiges Gutachten, realistische Schadenseinschätzung
  • Wir melden den Unfall Ihrer sowie der gegnerischen Versicherung. Sie müssen und sollten das nicht selbst machen!

Warum benötigen Sie ein neutrales Unfallgutachten?

Geht es um die genaue Schadenshöhe, beauftragen Versicherungen in der Mehrzahl aller Fälle ihre eigenen Gutachter. Die von diesen Gutachtern ermittelten Werte nutzten die Versicherer dann als Grundlage für die Berechnung ihrer Leistungen bzw. Zahlungen. Das Problem dabei: In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unfallbeteiligte den so ermittelten Schadensumfang anzweifeln.

Rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle gab es alleine 2022 auf Deutschlands Straßen. Das ist an sich schon schlimm genug für die Beteiligten. Häufig kommt es aber noch dicker: Laut der Stiftung Warentest kürzen viele Versicherer ganz dreist die Erstattungshöhe. Das sorgt für reichlich Frust.

In diesem Fall lohnt es sich, wenn Sie zusätzlich einen unabhängigen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen.

Noch besser ist es, wenn Sie das Gutachten des Versicherers direkt mit einem selbst beauftragten Gutachten vergleichen können. Genau das gewährleisten wir mit unseren deutschlandweiten Leistungen und Services im Rahmen eines Unfallgutachtens direkt vor Ort.

Unsere Unfallgutachter fahren für Sie 24 Stunden am Tag zu jedem Unfallort in Deutschland

Sofort nach Ihrer Beauftragung kommen unsere hoch qualifizierten und sachkundigen Gutachter schnellstmöglich zu dem von Ihnen angegebenen Unfallort. Dort dokumentiert unser Spezialist für Schadens- und Unfallgutachten mithilfe neuester digitaler Technik akribisch und in detaillierter Form sämtliche Schäden. Auf Basis der vorliegenden Schäden ermitteln wir anschließend die genaue Schadenssumme, beziffern den notwendigen Reparaturbedarf sowie gegebenenfalls den Restwert respektive den Wiederbeschaffungswert.

Kompetenz, Handlungsschnelligkeit und Servicecharakter – dafür stehen wir rund um die Uhr

Für andere Gutachter wäre der Fall jetzt abgeschlossen. Aber nicht für uns! Denn wir verstehen uns nicht ausschließlich als kompetente und handlungsschnelle Gutachter im herkömmlichen Sinne, sondern auch als Dienstleister mit starker Fokussierung auf einen umfassenden Servicecharakter. Es ist diesbezüglich unser eigener Anspruch, jeden Kunden so lange mit Rat und Tat zu unterstützen, bis der Schaden zu 100 Prozent reguliert ist.

Das ist aber noch nicht alles. Wir bieten Ihnen noch einen ganz besonderen Service: Auf Wunsch organisieren wir zeitnah einen Abschleppdienst, der Ihr beschädigtes Fahrzeug vom Unfallort abtransportiert. Benötigen Sie zusätzlich ein Ersatzfahrzeug, regeln wir auch das für Sie. Und das Beste dabei: Der gesamte Service ist für Unfallgeschädigte komplett kostenfrei!

Auch in diesem Fall profitieren Sie von unserem unabhängigen Gutachten

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Unfallgutachten"

Bereits im Jahr 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Ihnen im Schadensfall grundsätzlich ein unabhängiger – und damit ein neutraler – Gutachter zusteht. Sie müssen das Gutachten von der Versicherung nicht akzeptieren und sind auch nicht an die Werte gebunden!

Das bedeutet: Mit einem von uns erstellten Unfallgutachten können Sie im Zweifelsfall ihre Ansprüche auch auf gerichtlichem Wege geltend machen und bestenfalls durchsetzen. Ein neutrales Gutachten ist diesbezüglich immer ein starkes Argument, wenn es um die Schadenssumme geht. Daher sollten Sie sich bei einer Schadenssituation sofort mit uns in Kontakt setzen. Das garantiert Ihnen eine objektive Wertermittlung, eine schnelle Abwicklung sowie Vorteile bei einem möglichen Rechtsstreit.

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die die Frist für das Erstellen des Gutachtens festlegt. Es wird natürlich empfohlen, so schnell wie möglich einen Unfallgutachter zu kontaktieren. Es ist ratsam das Gutachten innerhalb weniger Tage nach dem Unfall in Auftrag zu geben.

Unter Umständen haben Versicherungen eigene zeitliche Fristen, dies klären wir aber gerne für Sie, sprechen Sie uns einfach an!

Bei geringfüigen Schäden mit einer Obergrenze von normalerweise 750 Euro spricht man von Bagatellschäden. Bei dieser Schadenssnumme muss der Schädiger nicht für die Kosten eines Kfz-Gutachten aufkommen (siehe BGH-Urteil vom 30. November 2004 (VI ZR 365/03)).

Aus diesem Grund erstellen wir bei Bagatellschäden lediglich einen Kostenvoranschlag. Dieser wird in aller Regel von der Versicherung übernommen!

Kontaktieren Sie uns!
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