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Mit einem neutralen Unfallgutachten direkt am Unfallort sind Sie auf der sicheren Seite! Lassen Sie sich aber ein unabhängiges Unfallgutachten noch direkt am Unfallort erstellen, sind Sie meistens auf der sicheren Seite.
Als renommierter KFZ-Sachverständiger mit Hauptsitz in Köln konnten wir schon vielen Unfallgeschädigten und -beteiligten helfen. Jetzt bieten wir unsere Leistungen auch in ganz Deutschland an.
Wir erstellen für Sie dabei das Unfallgutachten direkt vor Ort. Dafür müssen Sie einfach nur unsere Leitzentrale via WhatsApp oder E-Mail kontaktieren bzw. informieren und ein entsprechendes Gutachten beauftragen – und das völlig unabhängig von Ort und Zeit. Wir stehen Ihnen 24 Stunden am Tag in ganz Deutschland zur Verfügung. So ist der Ablauf:
Wir kommen zu Ihnen, dann wenn es Ihnen am besten passt! Gerne auch in der Mittagspause oder nach Ihrem Feierabend. Mit unseren modernen Equipment können wir den Schaden direkt Vor-Ort aufnehmen. 100 % Kostenlos für Unfallgeschädigte.
Sie benötigen das Gutachten so schnell wie möglich, damit der Schaden zügig reguliert werden kann? Kein Problem! Innerhalb von 24 Stunden haben wir das Gutachten für Sie erstellt und können es der Versicherung einreichen.
Sie hatten einen Unfall und wissen jetzt nicht genau, was Sie tun sollen? Bewahren Sie als erstes Ruhe! Unser Team kümmert sich um Sie und sagt Ihnen ganz genau, was die nächsten Schritte sind, damit Ihr Schaden zuverlässig und schnell reguliert wird.
Sobald die gegnerische Versicherung das Gutachten überprüft und der Regulierung des Schadens eingewilligt hat, kann die Reparatur Ihres Fahrzeugs beginnen. Alternativ zur Instandsetzung des KFZ können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
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Unverbindlichen Termin vereinbarenGutachterkosten sind Teil der Unfallkosten, die der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen hat (gemäß § 91 ZPO). Dem Geschädigten entstehen keine Kosten!
Warum ist das so?
Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Gutachter beaufragt hat und der Geschädigte zusätzlich einen neutralen Gutachter engagiert. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eignenen Sachverständigen zu beauftragen, der wiederum vom Schädiger zu zahlen ist, so das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie als Geschädigter zuvor einem anderen Gutachten (gegnerische oder eigene Versicherung) zugestimmt haben, bevor Sie selbst ein Zweitgutachten beauftragen. In diesem Fall müssen Sie auch die Kosten für den Zweitgutachter auch dann tragen, wenn Sie den Prozess gewinnen (u.a. Urteil des Amtsgericht Wuppertal vom 1. Juni 2015, AZ: 32 C 8/14).
Nehmen Sie daher immer zuerst Kontakt mit einem Sachverständigen wie uns auf! Stimmen Sie keinem Gutachten zu, dass nicht neutral ist.
Je nach Umfang des Schadens kostet ein Unfallgutachten üblicherweise zwischen 500 und 1500 Euro.
Der Audi FX 86 weist durch einen Unfall an der Fahrzeugfront einen erheblichen Schaden an der Motorhaube auf. Die Motorhaube ist stark aufgestaucht, wodurch sowohl die Karosseriestruktur als auch die Scharniere und Verschlussmechanismen beeinträchtigt sind. Zusätzlich kam es zu Schäden am vorderen Stoßfänger und den Scheinwerfern, die ebenfalls erneuert werden müssen. Der Hauptschaden betrifft die Motorhaube selbst, die in diesem Fall vollständig ausgetauscht werden muss. Zusammengefasst ergab sich folgender Schadenumfang sowie eine merkantile Wertminderung:
Reparaturkosten | 6.389,50€ |
Wertminderung (merkantiler Minderwert) | 1.200€ |
Gutachterkosten ca. | 1.000€ |
An dem Fahrzeug entstand durch einen Unfall auf der Fahrerseite ein erheblicher Seitenschaden. Die linke Tür weist einen tiefen Lackschaden sowie eine deutliche Verformung der Karosserie auf. Der Schaden beeinträchtigt die Optik und Funktion der Tür, was zu einem Austausch oder einer aufwendigen Instandsetzung führt. Zusätzlich sind Kratzer und Dellen entlang des unteren Türbereichs sichtbar, die das Fahrzeugbild weiter beeinträchtigen. Zusammengefasst ergab sich folgender Schadenumfang sowie eine merkantile Wertminderung:
Reparaturkosten | 2.245,60€ |
Wertminderung (merkantiler Minderwert) | 700€ |
Gutachterkosten ca. | 680€ |
Nach einem Unfall haben sich die Unfallbeteiligten den Konsequenzen zu stellen.
Tipp: Klicken Sie auf die Nummer, um den Punkt als 'erledigt' zu markieren.
Bei Verletzten ist schnelles Handeln entscheidend: Prüfen Sie ihren Zustand, leisten Sie lebensrettende Maßnahmen wie stabile Seitenlage oder Wiederbelebung und beruhigen Sie die Betroffenen. Regelmäßige Auffrischung Ihrer Kenntnisse hilft, im Ernstfall sicher zu handeln. Über das Deutsche Rote Kreuz finden Sie aktuelle Kurse.
© RossHelen / EnvatoElements
Geht es um die genaue Schadenshöhe, beauftragen Versicherungen in der Mehrzahl aller Fälle ihre eigenen Gutachter. Die von diesen Gutachtern ermittelten Werte nutzten die Versicherer dann als Grundlage für die Berechnung ihrer Leistungen bzw. Zahlungen. Das Problem dabei: In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unfallbeteiligte den so ermittelten Schadensumfang anzweifeln.
Rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle gab es alleine 2022 auf Deutschlands Straßen. Das ist an sich schon schlimm genug für die Beteiligten. Häufig kommt es aber noch dicker: Laut der Stiftung Warentest kürzen viele Versicherer ganz dreist die Erstattungshöhe. Das sorgt für reichlich Frust.
In diesem Fall lohnt es sich, wenn Sie zusätzlich einen unabhängigen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen.
Noch besser ist es, wenn Sie das Gutachten des Versicherers direkt mit einem selbst beauftragten Gutachten vergleichen können. Genau das gewährleisten wir mit unseren deutschlandweiten Leistungen und Services im Rahmen eines Unfallgutachtens direkt vor Ort.
Sofort nach Ihrer Beauftragung kommen unsere hoch qualifizierten und sachkundigen Gutachter schnellstmöglich zu dem von Ihnen angegebenen Unfallort. Dort dokumentiert unser Spezialist für Schadens- und Unfallgutachten mithilfe neuester digitaler Technik akribisch und in detaillierter Form sämtliche Schäden. Auf Basis der vorliegenden Schäden ermitteln wir anschließend die genaue Schadenssumme, beziffern den notwendigen Reparaturbedarf sowie gegebenenfalls den Restwert respektive den Wiederbeschaffungswert.
Für andere Gutachter wäre der Fall jetzt abgeschlossen. Aber nicht für uns! Denn wir verstehen uns nicht ausschließlich als kompetente und handlungsschnelle Gutachter im herkömmlichen Sinne, sondern auch als Dienstleister mit starker Fokussierung auf einen umfassenden Servicecharakter. Es ist diesbezüglich unser eigener Anspruch, jeden Kunden so lange mit Rat und Tat zu unterstützen, bis der Schaden zu 100 Prozent reguliert ist.
Das ist aber noch nicht alles. Wir bieten Ihnen noch einen ganz besonderen Service: Auf Wunsch organisieren wir zeitnah einen Abschleppdienst, der Ihr beschädigtes Fahrzeug vom Unfallort abtransportiert. Benötigen Sie zusätzlich ein Ersatzfahrzeug, regeln wir auch das für Sie. Und das Beste dabei: Der gesamte Service ist für Unfallgeschädigte komplett kostenfrei!
Auch in diesem Fall profitieren Sie von unserem unabhängigen Gutachten
Bereits im Jahr 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Ihnen im Schadensfall grundsätzlich ein unabhängiger – und damit ein neutraler – Gutachter zusteht. Sie müssen das Gutachten von der Versicherung nicht akzeptieren und sind auch nicht an die Werte gebunden!
Das bedeutet: Mit einem von uns erstellten Unfallgutachten können Sie im Zweifelsfall ihre Ansprüche auch auf gerichtlichem Wege geltend machen und bestenfalls durchsetzen. Ein neutrales Gutachten ist diesbezüglich immer ein starkes Argument, wenn es um die Schadenssumme geht. Daher sollten Sie sich bei einer Schadenssituation sofort mit uns in Kontakt setzen. Das garantiert Ihnen eine objektive Wertermittlung, eine schnelle Abwicklung sowie Vorteile bei einem möglichen Rechtsstreit.
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die die Frist für das Erstellen des Gutachtens festlegt. Es wird natürlich empfohlen, so schnell wie möglich einen Unfallgutachter zu kontaktieren. Es ist ratsam das Gutachten innerhalb weniger Tage nach dem Unfall in Auftrag zu geben.
Unter Umständen haben Versicherungen eigene zeitliche Fristen, dies klären wir aber gerne für Sie, sprechen Sie uns einfach an!
Bei geringfüigen Schäden mit einer Obergrenze von normalerweise 750 Euro spricht man von Bagatellschäden. Bei dieser Schadenssnumme muss der Schädiger nicht für die Kosten eines Kfz-Gutachten aufkommen (siehe BGH-Urteil vom 30. November 2004 (VI ZR 365/03)).
Aus diesem Grund erstellen wir bei Bagatellschäden lediglich einen Kostenvoranschlag. Dieser wird in aller Regel von der Versicherung übernommen!