
Partner von UnfallExpert24
Wir kümmern uns um Ihren SCHADEN.
Mit UnfallExpert24 müssen sich um nichts kümmern. Wir kommen nach Absprache bei Ihnen vorbei und begutachten den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Ihr Fahrzeug wird auf Wunsch von einer Werkstatt Ihrer Wahl repariert. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet
den Schaden zu regulieren. Sollten Probleme entstehen, raten wir Ihnen dringlichst einen Anwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen. Die Kosten für diesen Anwalt muss ebenfalls die gegnerische Versicherung übernehmen.
In jedem Fall steht Ihnen bei der Beauftragung von UnfallExpert24 nach Bedarf kostenfrei ein Ersatzfahrzeug bzw. Leihwagen zur Verfügung.

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Sofern der Unfallhergang aufgrund der vorhandenen Dokumentation gut nachvollziehbar ist, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadens grundsätzlich übernehmen. Trotzdem wird die Versicherungsgesellschaft versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund ist die Erstellung eines unabhängigen Kfz-Gutachtens in jedem Fall anzuraten. Ein detailliertes Schadensgutachten lässt auch an der Höhe der Leistungen keinen Zweifel mehr. Wird der Schaden nicht genau dokumentiert, ist es möglich, dass die Versicherung sich später weigert, die gesamten Kosten zu übernehmen – ein nervenaufreibender Rechtsstreit kann die Folge sein.
Unser Full-Service
Direkt online einen Termin vereinbaren und ein unabhängiges Kfz-Gutachten erstellen lassen.
TERMIN- KFZ Gutachter Service
- Reparatur des Schadens
- Kostenfreier Leihwagen
- 25 EUR Tankgutschein
- Zertifizierter Gutachter
- Sorgenfreier Service
- Rechtsbeistand
TERMIN
- detailliertes Schadensgutachten
- unabhängiges Kfz-Gutachten
- Fahrzeugbewertungen
- Beweissicherung
- Unfallrekonstruktion
- Restwertermittlung
- Haftpflichtgutachten
TERMIN



UnfallExpert24
Bei Personenschäden kann es sich um Körperverletzung und somit eine Straftat handeln – die Verständigung der Polizei ist also Pflicht. Bei leichteren Schäden sollte die Polizei die Personalien sicherstellen; Sie selbst können die Richtigkeit der Angaben beim Unfallgegner kaum überprüfen.
Um eine Übersicht über die zu veranschlagenden Gebühren zu ermöglichen, stellen wir Ihnen eine Honorartabelle im Downloadbereich zur Verfügung.
Grundsätzlich hängt die Bearbeitungsdauer von der Komplexität des Schadens ab. Im Regelfall können 2-3 Werktage einkalkuliert werden.
Nein. Sie können sich das Unternehmen selbst aussuchen. Auch eine Reparatur in Eigenregie ist möglich – oder der gänzliche Verzicht auf eine Instandsetzung. Dann erhalten Sie die Schadenssumme abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Bei älteren Fahrzeugen ist es schwierig, den genauen Fahrzeugwert zu taxieren, weil der individuelle Zustand maßgeblich ist. Vor allem bei einem Diebstahl ist ein Wertgutachten dann die entscheidende Bemessungsgrundlage.
Die Höhe der Kosten können Sie der Honorartabelle im Downloadbereich entnehmen. Bei aufwendigeren Wertermittlungen rechnen wir auf Stundenbasis ab.
Dabei handelt es sich um jenen Betrag, der Ihnen ersetzt wird, weil Ihnen das Fahrzeug während der Reparatur nicht zur Verfügung stand. Die Höhe richtet sich dabei nach der Fahrzeugklasse und der Dauer des Nutzungsausfalls.
Sollte das nicht mit der Versicherung abgesprochen sein, kontaktieren Sie uns. Eventuell müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Datum, genaue Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Name und Anschrift aller Beteiligten des Unfall
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Name und Anschrift von möglichen Zeugen
Sollte Ihnen dazu die Möglichkeit eingeräumt werden, ist es für die Abwicklung mit der Versicherung von Vorteil, wenn Sie eine Kopie des Polizeiberichts erhalten.
Diese Kosten werden normalerweise durch die gegnerische Versicherung übernommen.
Verwendet werden von uns stets aktuelle Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten.
Grundsätzlich jederzeit – das ist Ihr
gutes Recht.
Sie reichen dazu entweder die Rechnung des Reparaturbetriebes ein oder eine Reparaturbestätigung, die wir für Sie angefertigt haben.
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Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.