Vogelsangerstr 11, 50823 Köln
0221 55 00 116
info@unfallexpert24.de
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir kommen nach Absprache bei Ihnen vorbei und begutachten den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Ihr Fahrzeug wird auf Wunsch repariert – von einer Werkstatt Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Schaden zu bezahlen. Falls Sie Probleme haben, schalten Sie einen Anwalt ein. Die Kosten für den Anwalt muss ebenfalls die gegnerische Versicherung übernehmen. Die meisten Menschen sind auch auf das Auto angewiesen. In jedem Fall steht Ihnen Ersatz in Form eines Leihwagens oder eines Nutzungsausfalls zu.
Sofern der Unfallhergang aufgrund der vorhandenen Dokumentation gut nachvollziehbar ist, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadens grundsätzlich übernehmen. Trotzdem wird die Versicherungsgesellschaft versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund ist die Erstellung eines unabhängigen KFZ-Gutachtens in jedem Fall anzuraten. Ein detailliertes Schadensgutachten lässt auch an der Höhe der Leistungen keinen Zweifel mehr. Wird der Schaden nicht genau dokumentiert, ist es möglich, dass die Versicherung sich später weigert, die gesamten Kosten zu übernehmen – ein nervenaufreibender Rechtsstreit kann die Folge sein.